Hinweise zur Umstellung des Regelsteuersatzes von 19% auf 16%
und des ermäßigten Steuersatzes von 7% auf 5% ab 1.7.2020

Stand 02.07.2020 (geändert Punkt 4, 7)

Wir versuchen alles für Sie so einfach wie möglich zu halten. Dabei ergeben sich aber trotzdem Besonderheiten, die wir hier beschreiben möchten.

Was ändert sich im Programm genau:

1. Steuersätze:

Zunächst werden alle Standardsteuersätze entsprechend angepasst, sodass diese (1.) ab dem 01.07.2020 automatisch die neuen Werte berechnen. Zusätzlich werden (2.) die Texte der Steuersätze nicht mehr die absoluten Zahlen wie 19% und 7% enthalten, sondern stattdessen den Text „USt. normal“ und „USt ermäßigt“.

Neue Steuersätze können jetzt bei Bedarf automatisch generiert werden. Vorgehensweise:
Menü: Verwaltung/Steuersätze… Schaltfläche „Zeitunabhängige Steuersätze und Konten hinzufügen für 2020“

2. Konten:

Alle Konten, die vorher absolute Prozentzahlen im Text enthielten, erhalten stattdessen den Ersatztext „USt. normal“ und „USt ermäßigt“.

3. Umsatzsteuervoranmeldung

Konten mit den Kennzahlen 81, 83 (Zeilen 26 u. 27, Steuerpflichtige Umsätze 19% und 7%) erscheinen im 2. Halbjahr automatisch auf Kennzahl 35, 36 (Zeile 28, Steuerpflichtige Umsätze zu anderen Steuersätzen) im Formular. Dasselbe gilt für die Kennzahlen 89, 93 (Zeilen 33 u. 34, Innergemeinschaftliche Erwerbe 19% und 7%) diese werden jetzt den Kennzahlen 95, 98 (Zeile 35, Innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen) zugeordnet.

4. Rechnungs- bzw. Lieferungs- und Leistungsabgrenzung

Bitte achten Sie auf korrekte Abgrenzung. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater oder bei eigenen Fachkenntnissen sehen Sie sich bitte das entsprechende BMF-Schreiben dazu an. Eine Besonderheit gibt es bei der Istversteuerung:
Zum Beispiel bei einer Leistung die im 1. Halbjahr erbracht wurde, aber erst im2. Halbjahr bezahlt wird. Die Istversteuerungsautomatik in unserem Programm kann hier nicht die benötigten 19%/7% Umsatzsteuer mit den zeitabhängigen Steuersätzen generieren, sondern nur 16%/5%. Wir schlagen deshalb folgendes einfaches Verfahren vor:
a) Buchen Sie am 30.06.2020 eine solche Leistung als bezahlt, indem Sie auf ein Interimskonto buchen (also z. B. 1590 SKR03/1370 SKR04 Durchlaufende Posten an Debitor)
b) Buchen Sie dann bei Zahlung der Leistung 1200 SKR03/1800 SKR04 Bank an 1590 SKR03/1370 SKR04 Durchlaufende Posten.
Sie führen die Umsatzsteuer so etwas früher, aber dafür korrekt berechnet, ab. Sollte dies für Sie eine unzumutbare Einschränkung Ihrer Liquidität darstellen, können Sie diese Buchungen auch nachträglich bei Zahlung einstellen, müssen dann aber für den entsprechenden Zeitraum im 1. Halbjahr eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Dasselbe gilt für sogenannte „Gutschriften“ (besser nachträglich gewährte Rabatte).

Falls dies keine Option für Sie ist, müssen Sie diese Erlöse mit den zeitunabhängigen Steuersätzen über die dafür extra erstellten Automatikerlöskonten buchen. Siehe dazu auch Punkt 7.

5. Artikel und Rechnungen

Die Steuersätze der Artikel werden automatisch angepasst. Auch die USt-Berechnung erfolgt korrekt. Folgende Platzhalter werden beeinflusst und berechnen ab 01.07.2020 automatisch die neuen Steuersätze:
#SUM_UST7# (jetzt auch #SUM_USTERMAESSIGT#) Steuer Artikel mit ermäßigtem Steuersatz.
#SUM_UST19# (jetzt auch #SUM_USTNORMAL#) Steuer Artikel mit normalem Steuersatz.
#SUM_NETTOUST7# (jetzt auch #SUM_NETTOUSTERMAESSIGT#) Artikel mit ermäßigtem Steuersatz.
#SUM_NETTOUST19# (jetzt auch #SUM_NETTOUSTNORMAL#) Artikel mit normalem Steuersatz.
Achtung: Falls in Ihren Rechnungschablonen absolute Werte als Text (wie 19% oder 7%)
vorkommen, müssen Sie diese rechtzeitig per Hand ändern.

6. Buchen

Sie Buchen fast ganz normal wie gewohnt, auf den von Ihnen benutzten Konten weiter. Ausnahme eingehenden Rechnungen: Bei eingehenden Rechnungen mit den alten Steuersätzen dürfen Sie die Vorsteuer unabhängig von der gewählten Versteuerungsart sofort abziehen, wenn Ihre Voraussetzungen dafür erfüllt sind (abzugsberechtigt, korrekte Rechnung etc.). Buchen Sie hier, falls Sie es nicht schon sowieso tun, über einen Kreditor, damit das Ausgabenkonto noch im 1. Halbjahr mit 19%/7% belastet wird (Leistungsdatum/Rechnungsdatum) und nicht erst später mit fehlerhaftem, gesenktem Steuersatz durch die Zahlungsbuchung.

7. Alte Steuersätze 19% und 7% etc.

Sollten Sie trotzdem die Steuersätze 19% und 7% für einige Buchungen im 2 Halbjahr oder 16% und 5% im 1. Halbjahr benötigen, benötigen, gehen Sie bitte so vor:

  1. Aktualisieren Sie Ihr Programm mit Menü: Hilfe/Auf neue Version prüfen.
  2. Wählen Sie Menü: Verwaltung/Steuersätze…
  3. Klicken Sie dort Schaltfläche: „Zeitunabhängige Steuersätze und Konten hinzufügen für 2020“
  4. Wählen Sie die von Ihnen benötigten zeitunabhängigen Abgrenzungssteuersätze aus.
Der Nachteil dieser Vorgehensweise ist, dass hier die Kompatibilität zum Datev-Kontenrahmen komplett aufgegeben wird. Deshalb bitte nur wenn nötig.
Beispiele für Buchungen mit diesen speziellen Steuersätzen/Konten:
1. Belegdatum 2. Halbjahr, Ausführung 1. Halbjahr. -> Steuersatz 19 % / 7 %
2. Belegdatum 1. Halbjahr, Ausführung 2. Halbjahr -> Steuersatz 16 %/ 5%
Buchen Sie solche Erlöse auf die dafür extra erstellten Automatikerlöskonten!
Versuchen Sie von Ihrer Seite (also bei Ausgangsrechnungen) solche Buchungen möglichst zu vermeiden, indem ihr Rechnungsdatum in denselben Monat fällt wie das Leistungsdatum bzw. die Ausführung.

8. Bekannte Probleme:

- Die Umsatzsteuerverprobungsfunktion liefert im Jahr 2020 keine korrekten Werte.
- Der Datev Im-bzw. Export könnte Probleme bereiten, da wir zum Zeitpunkt der Entwicklung kein Wissen darüber hatten, wie dies bei Datev Programmen umgesetzt wird. In einem späteren Update können wir höchstwahrscheinlich wieder die Kompatibilität für 2020 herstellen.

Alle Angaben sind Vorschläge ohne Gewähr. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall immer Ihren Berater.

Wir hoffen, in der kurzen Zeit, die uns zur Verfügung stand, die richtigen Entscheidungen getroffen zu haben. Sollten Probleme auftauchen, melden Sie sich bitte per E-Mail bei uns.

Information zur Berücksichtigung der Änderung der Umsatzsteuersätze
für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 in den
Umsatzsteuervordrucken 2020

Auf Grund der vom Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlossenen Änderung der Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 wurden die Anleitungen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 (Vordruckmuster USt 1 E) und zur Umsatzsteuererklärung 2020 (Vordruckmuster USt 2 E) geändert. Änderungen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 (Vordruckmuster USt 1 A) und Umsatzsteuererklärung 2020 (Vordruckmuster USt 2 A) sind nicht erforderlich.

Es ist jedoch Folgendes zu beachten:

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020

Umsätze, die den bis zum 30. Juni 2020 geltenden Steuersätzen von 19 % oder 7 % unterlegen haben, sind in den Zeilen 26 und 27 zu erklären. Einzutragen sind auch Änderungen von Bemessungsgrundlagen (§ 17 UStG), insbesondere für Umsätze, die den bis zum 30. Juni 2020 geltenden Steuersätzen unterlegen haben.

Umsätze zu den ab dem 1. Juli 2020 geltenden Steuersätzen 16 % und 5 % sowie der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag sind insgesamt in der Zeile 28 einzutragen. Dies gilt auch für Umsätze, für die eine Anzahlung vor dem 1. Juli 2020 vereinnahmt wurde.
Bereits mit 19 % oder 7 % besteuerte Anzahlungen zu nach dem 30. Juni 2020 ausgeführten Umsätzen sind zu korrigieren, indem in Zeile 26 bzw. 27 eine negative Bemessungsgrundlage berücksichtigt wird. Eine Eintragung in Zeile 62 (als negative Nachsteuer) ist insoweit nicht vorzunehmen.

Land- und Forstwirte haben in Zeile 30 Umsätze einzutragen, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkohol. Flüssigkeiten, z.B. Wein). Dabei sind die anzuwendenden Durchschnittssätze um die Sätze für pauschalierte Vorsteuerbeträge zu vermindern. Für vor dem 1. Juli 2020 ausgeführte Umsätze ergibt sich eine Steuer von 8,3 % der Bemessungsgrundlage. Für nach dem 30. Juni 2020 ausgeführte Umsätze ergibt sich eine Steuer von 5,3 % der Bemessungsgrundlage.

Innergemeinschaftliche Erwerbe zu den bis zum 30. Juni 2020 geltenden Steuersätzen sind in den Zeilen 33 bis 34 einzutragen. Innergemeinschaftliche Erwerbe zu ab dem 1. Juli 2020 geltenden Steuersätzen zu 16 % und 5 % sowie der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag sind insgesamt in der Zeile 35 einzutragen.


Anlegen von zusätzlichen Steuersätzen/Konten für 2020 (Bitte nicht vor Version 2020.06)

Bezeichnungsvorschlag 1. Steuerkonto (Skr03/Skr04) 2. Steuerkonto (Skr03/Skr04) 1. Steuersatz 1. Eigenanteil 1. Gültig ab Steuerschlüssel
USt 7% zeitunabhängig 1773/3803 7% 001.07.2020 50
USt 19% zeitunabhängig 1775/3805 19% 001.07.2020 51
VSt 7% zeitunabhängig 1568/1403 7% 001.07.2020 52
VSt 19% zeitunabhängig 1575/1405 19% 001.07.2020 53
USt 5% zeitunabhängig 1786/3815 5% 001.01.2020 54
USt 16% zeitunabhängig 1795/3825 16% 001.01.2020 55
VSt 5% zeitunabhängig 1580/1428 5% 001.01.2020 56
VSt 16% zeitunabhängig 1581/1429 16% 001.01.2020 57

Vorgehensweise:


1. Legen Sie die fehlenden Steuerkonten an (Menü: Verwaltung/Konten/Sachkonten einrichten…)

Nehmen Sie dazu die entsprechenden anderen Steuerkonten als Vorlage (1771,,1571,.../3801, 1401,...)
Legen Sie neue Kontonamen fest. Zum Beispiel 1773/3803 "Umsatzsteuer 7% zeitunabhängig" usw.
Bei Konto Umsatzsteuer 7% geben Sie bitte zusätzl. bei Zuordnung Kennzahl UStVA -86 (minus 86!) an
Bei Konto Umsatzsteuer 19% geben Sie bitte zusätzl. bei Zuordnung Kennzahl UStVA -81 (minus 81!) an
Bei Konto Umsatzsteuer 5% geben Sie bitte zusätzl. bei Zuordnung Kennzahl UStVA 36 an
Bei Konto Umsatzsteuer 16% geben Sie bitte zusätzl. bei Zuordnung Kennzahl UStVA 36 an
Bei den Vorsteuerkonten bleibt die Kennzahl 66 bestehen

2. Legen Sie die fehlenden Steuersätze an wie oben in der Tabelle angegeben (Menü: Verwaltung/Steuersätze…)

3. Legen Sie für die Umsatzsteuer (nicht für Vorsteuer!) folgende Erlöskonten an:

Kontonummervorschlag (Skr03/Skr04) Bezeichnungsvorschlag Zuordnung Kennzahl UStVA Steuersatz
8334/4334 Erlöse 7% USt zeitunabhängig -86 (minus 86!) USt 7% zeitunabhängig
8410/4410 Erlöse 19% Ust zeitunabhängig -81 (minus 81!) USt 19% zeitunabhängig
8374/4474 Erlöse 5% USt zeitunabhängig 35 USt 5% zeitunabhängig
8340/4340 Erlöse 16% USt zeitunabhängig 35 USt 16% zeitunabhängig

Nehmen Sie dazu die entsprechenden anderen Erlöskonten als Vorlage (8400, 8300/4400, 4300)

Wenn Sie weitere Erlöskonten benötigen (z. B. Gewährte Skonti 7%/19%/5%/16% etc.) gehen Sie entsprechend vor.

Bitte benutzen Sie immer die normalen zeitabhängigen Konten bzw. Steuerschlüssel, wenn dies möglich ist!

Die hier dargestellten Konten und Steuerschlüssel benutzen Sie bitte nur, wenn die zeitabhängigen einen falschen Wert liefern würden.

Wenn Sie dies nicht so tun, stimmt Ihre Zuordnung in der UStVA nicht mehr.


Zu Vermeidung der neuen Steuersätze wird folgendes empfohlen:
  • Eingangsrechnungen vor dem 30.06 mit 19%/7% über Kreditoren buchen, statt erst bei Zahlung nach dem 30.06 (ist auch zusätzlich noch ein Liquiditätsvorteil).
  • Nur Ist-Versteuerung: Ausgangsrechnungen am 30.6 als bezahlt buchen über ein Interimskonto wie im Hinweis beschrieben (siehe oben)
  • Rechnungen für den Vormonat nicht nach dem 30.6 erstellen. Wenn nötig, da versäumt, bei Ist-Versteuerung lieber sogar Rechnerzeit zurückstellen.

Bei Eingangsrechnungen mit Datum nach dem 30.6 mit 19%/7% wird ein Steuersatz Vorsteuer 19%/7% zeitunabhängig benötigt.


Info: Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020; Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens III C 2 - S 7030/20/10009 :004 | 2020/0562372

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