Hilfe zur Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter
Hier finden Sie Hilfe zu unserer Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter. Für Fragen zur Buchhaltung empfehlen wir ein Blick in das ausführliche Handbuch:
MS-Buchhalter Hilfe - PDF Download
- Fragen zur Registrierung von MS-Buchhalter
- Allgemeine Fragen zur Buchhaltung - Einführung
- Videos zum Einstieg in die Buchhaltung mit MS-Buchhalter
- Hinweise zur E-Rechnung
- Häufige Fragen zur Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter (FAQ)
Fragen zur Registrierung von MS-Buchhalter
Vielen Dank für den Interesse an MS-Buchhalter! Damit Sie schnell mit der Software arbeiten können, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zur Registrierung und Freischaltung.
So funktioniert die Registrierung:
- Nach der Bezahlung erhalten Sie per E-Mail eine Seriennummer zur Freischaltung des Programms.
- Diese Seriennummer geben Sie bitte im Menü unter „?/Programmfreischaltung“ ein.
- Ihre bisherigen Buchungen und Daten bleiben erhalten.
- Achtung: Wenn Sie das Datenverzeichnis bei der Installation nicht ändern, bleiben Ihre Daten erhalten.
- Falls Sie das Verzeichnis ändern, müssen Sie die Datei mit Ihren Daten (meist "IhrFirmenname".tzb) in das neue Verzeichnis kopieren.
Tipp: Erstellen Sie vor jeder Neuinstallation eine Datensicherung.
Fehlender Menüpunkt „Programmfreischaltung“?
Falls der Menüpunkt bei Ihnen nicht sichtbar ist:
- Sie verwenden derzeit die kostenlose Version. In diesem Fall müssen Sie die bestellte Version herunterladen und installieren .
Keine Seriennummer erhalten?
Falls Sie Ihre Seriennummer nicht innerhalb von drei Tagen erhalten haben:
- Spam-Ordner prüfen – Die E-Mail kann manchmal dort landen.
-
Bestellbestätigung überprüfen – Haben Sie nach der
Bestellung eine Bestätigung von uns erhalten?
- Falls nicht, könnte es sein, dass bei der Bestellung Ihre E-Mail-Adresse falsch eingegeben wurde.
Kontaktieren Sie uns in diesem Fall per E-Mail. Senden Sie uns Ihre Bestelldaten, und wir kümmern uns umgehend darum!
Häufige Probleme und schnelle Lösungen:
In den meisten Fällen liegt es an:
- Übertragungsfehlern: Kopieren Sie die Seriennummer mit Strg + C und fügen Sie sie mit Strg + V in das Programm ein. So vermeiden Sie Tippfehler.
- Falscher Version: Prüfen Sie, ob Sie die richtige Version (Bilanz oder EÜR) und die aktuellste Version installiert haben.
Sollte das Problem weiterhin bestehen, schreiben Sie uns eine E-Mail an:
support@cyberlab-gmbh.de
Geben Sie dabei an:
- Wer hat bestellt
- Wann wurde gezahlt
- Wie viel wurde gezahlt
- Wohin wurde gezahlt
Seit über 25 Jahren vertreiben wir erfolgreich unsere Software und garantieren Ihnen, dass wir uns schnell und zuverlässig um Ihr Anliegen kümmern!
Buchhaltung für Selbstständige selber machen mit einem Buchhaltungsprogramm:
Grundlagen:
-
Wahl des Buchhaltungsprogramms:
- Anforderungen festlegen (z.B. Funktionen, Preis, Benutzerfreundlichkeit).
- Verschiedene Programme testen (z.B. kostenlose Testversionen).
-
Einrichten des Programms:
- Geschäftskonto und Kreditkarte festlegen.
- Konten für Einnahmen und Ausgaben festlegen (Kontenplan).
- Stammdaten von Kunden und Lieferanten erfassen (OP-Buchhaltung).
-
Verbuchen von Belegen:
- Bankdaten/ Kasse in das Buchhaltungsprogramm importieren oder manuell erfassen.
- Belege korrekt kontieren (mit den richtigen Konten verknüpfen).
- Rechnungen, Quittungen und andere Belege aufbewahren oder digitalisieren (z.B. scannen).
-
Auswertungen und Berichte:
- Regelmäßig die Buchhaltung auswerten (z.B. Umsatz- und Kostenentwicklung).
- Berichte für die Steuererklärung erstellen (z.B. EÜR, GuV).
Häufige Buchungen bei einem Kleinunternehmer:
Einnahmen:
-
Umsatz:
- Buchungssatz: Bank an Erlöse (SKR03: 1200 an 8400)
- Konto: Bank (1200)
- Konto: Erlöse (8400)
-
Barumsatz:
- Buchungssatz: Kasse an Erlöse (SKR03: 1000 an 8400)
- Konto: Kasse (1000)
- Konto: Erlöse (8400)
Ausgaben:
-
Wareneinkauf:
- Buchungssatz: Waren an Lieferanten (SKR03: 3000 an 1400)
- Konto: Waren (3000)
- Konto: Lieferanten (1400)
-
Betriebsausgaben:
- Buchungssatz: Aufwendungen an Bank (SKR03: 4600 an 1200)
- Konto: Aufwendungen (4600)
- Konto: Bank (1200)
Weitere häufige Buchungen:
-
Löhne und Gehälter:
- Buchungssatz: Löhne an Bank (SKR03: 7000 an 1200)
- Konto: Löhne (7000)
- Konto: Bank (1200)
-
Steuern:
- Buchungssatz: Steuern an Bank (SKR03: 2200 an 1200)
- Konto: Steuern (2200)
- Konto: Bank (1200)
Hinweis:
Die Kontenbezeichnungen und Buchungssätze können je nach verwendetem Kontenrahmen (z.B. SKR03 oder SKR04) variieren. Es ist wichtig, dass Sie die für Ihr Unternehmen relevanten Konten und Buchungssätze verwenden.
Tipps:
- Belege lückenlos und zeitnah erfassen.
- Ordnungssystem für die Ablage von Belegen schaffen.
- Regelmäßige Backups der Buchhaltungsdaten erstellen.
- Bei Fragen oder Unsicherheiten einen Steuerberater hinzuziehen.
Zusätzliche Hinweise für Selbstständige:
- Umsatzsteuerpflicht: Ab einem bestimmten Umsatz (Kleinunternehmerregelung) müssen Sie Umsatzsteuer abführen.
- EÜR oder Bilanzierung: Je nach Größe Ihres Unternehmens müssen Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder eine Bilanz erstellen.
- Aufbewahrungspflichten: Sie müssen Ihre Buchhaltungsunterlagen für sechs Jahre aufbewahren.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Buchungsregeln:
Die wichtigsten Buchungsregeln sind in den allgemeinen Grundsätzen ordungsgemäßer Buchführung (GoB) geregelt:
- Richtigkeit: Alles muss so in der Buchführung gebucht werden, wie es tatsächlich abgelaufen ist.
- Vollständigkeit: Es müssen alle Geschäftsvorfälle erfasst werden.
- Klarheit: Alles muss übersichtlich, eindeutig, lesbar und nachvollziehbar gebucht sein.
- Einzelbewertung: Jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld muss einzeln bewertet werden (Saldierungsverbot).
- Vorsichtsprinzip: Es ist vorsichtig zu bewerten.
- Kontinuität (Bewertungsstetigkeit und Bilanzidentität): Die Buchhaltung muss aufbauend, zusammenhängend und vergleichbar sein.
Hier finden Sie einen kostenlosen Videokurs zum Buchhaltung lernen.
Hier finden Sie weitere Informationen (kostenlose Fachbücher) zu:
Zusammenfassend:
Mit einem Buchhaltungsprogramm können Selbstständige ihre Buchhaltung einfach und effizient selbst erledigen. Wichtig ist, dass Sie ein Programm wählen, das Ihren Anforderungen entspricht, und dass Sie die grundlegenden Schritte der Buchhaltung kennen.
Videos zum Einstieg in die Buchhaltung mit MS-Buchhalter
Kassenbuch - Beschreibung, wie darin zu buchen ist und wie das Buchhaltungsprgramm MS-Buchhalter die Arbeit erleichtert. Einfach zu bedienen auch als Laie.
Bestandskonten: Das Video zeigt, wie Bestandskonten zu buchen sind - manuell und mit dem Buchhaltungsprogramm MS-Buchhalter.
Das Video erklärt das Verbuchen von Geschäftsvorfällen mit Wareneinkauf und Warenverkauf manuell und mit MS-Buchhalter.
Das Video zeigt Beispielbuchungen unter Nutzung des Programms MS-Buchhalter.
Im Video wird zunächst ein Überblick gegeben und dann demonstriert, wie Geldeinlagen und Geldentnahmen verbucht werden.
Gezeigt werden Beispiele für laufende Buchungen. Auf der Basis dieser laufenden Buchungen wird die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellt.
Buchhaltung erklärt mit der Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter am Beispiel Porto.
MS-Buchhalter: Ihre Lösung für E-Rechnungen
Mit MS-Buchhalter sind Sie bestens auf die E-Rechnungs-Pflicht vorbereitet. Unsere Buchhaltungssoftware bietet Ihnen die Möglichkeit, E-Rechnungen sowohl zu erstellen als auch zu empfangen und zu verarbeiten. Profitieren Sie von einer einfachen Handhabung und automatisierten Prozessen, die Ihren Arbeitsalltag erleichtern.
E-Rechnungen erstellen
Dank der Unterstützung für XML-basierte Formate wie ZUGFeRD und XRechnung können Sie rechtskonforme E-Rechnungen schnell und unkompliziert erstellen. MS-Buchhalter sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und Ihre Rechnungen maschinenlesbar sind. Zusätzlich bietet die Software eine Vorschaufunktion, mit der Sie Ihre E-Rechnungen vor dem Versand überprüfen können.
E-Rechnungen empfangen und verarbeiten
MS-Buchhalter erleichtert das Empfangen und Verarbeiten von E-Rechnungen. Importieren Sie eingehende Rechnungen direkt über Ihr E-Mail-Postfach oder andere elektronische Schnittstellen. Die Software liest die strukturierten Daten automatisch aus und integriert diese in Ihre Buchhaltung. Manuelle Eingaben werden dadurch minimiert, und Fehlerquellen werden reduziert.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Rechtskonform und sicher: MS-Buchhalter entspricht den Anforderungen der EU-Norm EN 16931.
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Effizient: Automatisierte Prozesse sparen Zeit und reduzieren Fehler.
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Flexibel: Unterstützung für die Formate ZUGFeRD und XRechnung.
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Benutzerfreundlich: Intuitive Bedienung und hilfreiche Anleitungen.
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Zukunftssicher: Bereit für die E-Rechnungs-Pflicht ab dem 1. Januar 2025.
Starten Sie noch heute
Nutzen Sie die Vorteile von MS-Buchhalter und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die digitale Zukunft. Testen Sie die Funktionen für E-Rechnungen unverbindlich mit unserer kostenlosen Demo-Version.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist ab dem 1. Januar 2025 der einheitliche Standard für das Versenden und Empfangen von Rechnungen zwischen inländischen Unternehmern. Im Gegensatz zu herkömmlichen Papier- oder PDF-Rechnungen enthalten E-Rechnungen strukturierte Daten, die von Maschinen gelesen und automatisch weiterverarbeitet werden können. Die E-Rechnungen werden in XML-basierten Formaten wie ZUGFeRD oder XRechnung erstellt:
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ZUGFeRD: Enthält sowohl strukturierte XML-Daten als auch eine visuelle PDF-Datei und kann somit von Maschinen und Menschen gelesen werden.
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XRechnung: XML-basiertes Format ohne visuelle Darstellung, ausschließlich maschinenlesbar.
Wer muss E-Rechnungen erstellen?
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen und zu verarbeiten, sofern sie inländische B2B-Umsätze tätigen. Dies gilt auch für Kleinunternehmer. Rechnungen für Umsätze mit öffentlichen Auftraggebern unterliegen bereits seit 2020 dieser Pflicht. Umsätze mit Privatkunden (B2C) sind aktuell nicht betroffen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Die E-Rechnungspflicht gilt nicht, wenn keine umsatzsteuerliche Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht. Ausnahmen:
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Rechnungen an Endverbraucher (B2C-Umsätze).
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Steuerfreie Umsätze gemäß § 4 Nr. 8 bis 29 UStG (z. B. Finanzdienstleistungen, Grundstücksvermietungen).
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Kleinbeträge bis 250 € Bruttobetrag.
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Fahrausweise, die als Rechnung gelten.
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Leistungen von Kleinunternehmern.
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Leistungen an juristische Personen, die keine Unternehmer sind (z. B. Vereine).
In diesen Fällen sind herkömmliche Rechnungen (Papier oder PDF) weiterhin zulässig.
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein, PDF-Rechnungen enthalten keine maschinenlesbaren, strukturierten Daten im XML-Format und können nicht automatisch weiterverarbeitet werden. Eine rechtskonforme E-Rechnung muss einem spezifischen Datenschema entsprechen.
Pflichtangaben einer E-Rechnung
Eine E-Rechnung muss dieselben Angaben enthalten wie eine herkömmliche Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG):
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Vollständiger Name und Anschrift von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger.
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Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
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Ausstellungsdatum.
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Fortlaufende Rechnungsnummer.
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Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistung.
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Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung.
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Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt und Steuerbetrag.
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Hinweis auf Steuerbefreiungen (falls zutreffend).
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Aufbewahrungshinweis für den Leistungsempfänger.
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Angabe "Gutschrift" (bei Ausstellung durch den Leistungsempfänger).
Aufbewahrungsfrist
E-Rechnungen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Übermittlung von E-Rechnungen
E-Rechnungen können über verschiedene Wege übermittelt werden:
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Per E-Mail.
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Über elektronische Schnittstellen.
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Zugriff auf zentrale Speicherorte.
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Übergabe auf USB-Sticks.
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Download von Internetportalen.
Einfacher E-Mail-Empfang reicht aus, um E-Rechnungen zu empfangen.
Kann ich E-Rechnungen ausdrucken?
E-Rechnungen müssen elektronisch übermittelt und ausgelesen werden. Ein Ausdruck dient lediglich internen Zwecken und ist nicht rechtskonform.
Regelungen für Kleinunternehmer
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Ab 1. Januar 2025: Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
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Ab 1. Januar 2028: Der Versand von E-Rechnungen wird auch für Kleinunternehmer verpflichtend.
Regelungen für Barkäufe
Bei Barzahlungen (z. B. Geschäftsessen, Materialeinkäufe) ist für Rechnungen über 250 € eine E-Rechnung auszustellen. Ein vorläufiger Kassenbeleg kann nachträglich durch eine E-Rechnung ersetzt werden.
Übergangsregelungen (2025–2027)
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Bis 31. Dezember 2026: Papierrechnungen sind weiterhin erlaubt.
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Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz müssen E-Rechnungen versenden.
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Ab 1. Januar 2028: E-Rechnungen sind für alle Unternehmen Pflicht.
Häufige Fragen zur Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter (FAQ)
Wie funktioniert die Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter?
Mit MS-Buchhalter ist Ihre Buchhaltung von nun an ein Kinderspiel. Die Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter verfügt über mehrere Buchungsmasken...
Wie funktionieren die Buchungsvorlagen?
Sie müssen nicht buchen können. Sie wählen einfach aus einer Liste die passende Buchungsvorlage aus und die Kontierung übernimmt MS-Buchhalter. So einfach ist das...
Wie Sie die Buchhaltung mit dem Import der Bankauszüge schnell erledigen?
Möchten Sie Ihre Buchungen zukünftig in der halben Zeit erfassen? Oder noch schneller? Dann verwenden Sie den Bankkonten-Import von MS-Buchhalter...
Wie Sie Ihrem Steuerberater die Daten exportieren?
Ganz einfach, MS-Buchhalter schickt Ihrem Steuerberater eine verschlüsselte E-Mail mit Ihren Daten. Ihr Steuerberater braucht Ihre Buchführung nur noch zu übernehmen und hat mehr Zeit, Sie zu beraten. Sie können die Daten z. B. auch im DATEV-Format und exportieren und sparen so die Buchführungskosten.
Wie erhalte ich kostenlos die Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter?
Sie können die Software kostenlos downloaden und sofort einsetzen. Es gibt drei verschiedene Version...
Update oder wie erhalte ich immer das aktuelle Buchhaltungssoftware?
Wir verbessern MS-Buchhalter kontinuierlich. Für registrierte Benutzer ist das Update kostenlos.
Datensicherheit und Sicherung Ihrer Buchhaltung?
Die Sicherung ist mit MS-Buchhalter spielend einfach. Sie können die Daten komplett oder einzeln sichern.
Was ist im neuem Jahr zu tun?
Eröffnungsbuchungen und Jahresübernahme nach Jahresabschluss mit der Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter.