Buchhaltung mit Excel (Tabellenkalkulationsprogramm)

In der Buchhaltung arbeiten kleinere Unternehmer gerne mit Excel-Tabellen. Das hat auch viele Vorteile: die Programme sind günstig, zuverlässig und einfach zu bedienen. Aber, ob das auch zulässig ist, wird gerne bestritten. Die Buchhaltung soll nämlich "GoBD-konform" sein. Aber was bedeutet das?

Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) sind die Grundlage für die digitale Buchführung. Für elektronische Aufzeichnungen (Buchungen) bedeutet das, dass diese unverändert aufzubewahren sind und nicht vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden dürfen.

Aufzeichnungen sind unveränderbar wenn es möglich ist, Veränderungen nachzuvollziehen. Excel-Listen sind aber leicht veränderbar, ohne dass die Veränderungen kenntlich gemacht werden. Die in Form von Excel-Listen geführten Buchungen bieten daher keinerlei Gewähr für die fortlaufende, vollständige und richtige Erfassung aller Geschäftsvorfälle.

Excel-Dateien können nur mit zusätzlichen Maßnahmen die Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit erfüllen. Ihre Excel-Tabelle sollten Sie daher zusätzlich unveränderbar als PDF/a-Datei speichern (festschreiben) und aufbewahren. An einer PDF/a-Datei sind keine Veränderungen mehr möglich. So können Sie mit einer Excel-Liste die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie können die die Daten aber auch über unsere Online-Buchhaltung festschreiben. (Siehe Tipps und Hinweise)

Wichtig/ Merke: Eine GoBD-konforme Buchhaltung nur mit Excel-Dateien ist nicht möglich. Sie müssen daher zusätzlich zu den Excel-Tabellen die Buchhaltungsdaten als PDF/a-Datei speichern (Datei/Drucken/PDF-Datei).

Anlage EÜR mit Excel erstellen und per ELSTER an das Finanzamt senden

Es könnten aber auch noch andere Gründe gegen die Excel-Buchhaltung sprechen, wie z.B. die Umsatzsteuer. Sie müssen nicht nur Aufzeichnungen nach dem Einkommensteuergesetz führen, sondern auch die Aufzeichnungspflichten nach dem Umsatzsteuergesetz. Außerdem müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch (ELSTER) an das Finanzamt übermitteln.

Außerdem müssen Einnahmen-Überschussrechner eine Anlage EÜR abgeben. Die Zuordnung der Konten per Hand ist aufwändig und zeitintsiv.

Das gilt aber nur, wenn Sie keine gute (professionelle) Excel-Vorlage für Ihre Buchhaltung haben. Mit unserer Excel Vorlage buchen Sie professionell mit den richtigen Konten (Kontenrahmen ist hinterlegt) und erhalten professionelle Auswertungen für die Umsatzsteuer, Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit Anlage EÜR und Betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Grafiken.

Selbst, wenn Sie Ihre Buchhaltung nicht selber erstellen möchten, können Sie die Excel-Tabelle für die Vorerfassung nutzen und Ihrem Steuerberater zur Verfügung stellen. Wenn er die digitalen Vorteile einer Zusammenarbeit nutzt, wird er die Kosteneinsparung an Sie weiter geben. Unsere Excel-Vorlage können Sie daher auch für mit der online Buchhaltung von Buchomat verknüpfen und die Daten einfach uploaden. (Siehe Tipps und Hinweise)


Download Excel-Vorlage Buchhaltung + EÜR

Sie suchen eine Excel-Vorlage, mit der Sie Ihre Buchhaltung und Gewinnermittlung mit Anlage EÜR schnell und einfach per ELSTER an das Finanzamt abgeben können?

Dann sollten Sie jetzt unsere Excel-Vorlage downloaden und testen.

Einnahmen- und Ausgaben-Buchhaltung mit Excel

Es ist ganz einfach: Sie müssen nur Ihre Einnahmen und Ausgaben in die Excel-Vorlage eingeben und die Tabelle berechnet Ihren Gewinn.

Einnahmen mit Excel erfassen und buchen

Mit der Excel-Vorlage erstellen Sie kinderleicht eine professionelle Buchhaltung, indem Sie neben den Einnahmen und Ausgaben das Finanzbuchhaltungs-Konto eintragen. Einen Kontenplan finden Sie rechts in der Tabelle. Zum Festschreiben der Daten können Sie unsere online Buchhaltung verwenden (Siehe Tipps und Hinweise).


Ausgaben mit Excel erfassen und buchen

Mit diesem Tool haben Sie Ihre Finanzen im Griff und können Ihre Buchhaltungsdaten fix und fertig oder zur Weiterbearbeitung an Ihren Steuerberater (z.B. www.steuerschroeder.de) oder an andere Buchaltungsprogramme (insbesondere unsere online Buchhaltung) weiter geben.

Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit Excel-Tabelle

Die Excel-Tabelle erstellt aus Ihren Einnahmen und Ausgaben eine Einnahmenüberschussrechnung und die Anlage EÜR. Außerdem können Sie Ihre Anlage EÜR online an das Finanzamt übermitteln.

Anlage EÜR mit Excel-Vorlage an das Finanzamt mit ELSTER online versenden

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Tipps und Hinweise zur Benutzung der Excel-Vorlage für Ihre Buchhaltung:

Die Vorlage wurde speziell für die online Buchhaltung entwickelt. Die Daten können ganz einfach von der Excel-Tabelle in die online Buchhaltung übernommen werden. Mit der online Buchhaltung können Sie auch Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Die online Buchhaltung bietet viele weitere Vorteile, wie z.B. das automatische Kontieren von bekannten Geschäftsvorfällen usw. Am besten Sie überzeugen sich gleich von den vielen Vorteilen der online Buchhaltung https://ms-buchhalter.de/buchomat/.

Hinweis: Die mit einer Excel-Tabelle erstellten Buchhaltung ist nicht unabänderbar und damit im Sinne einer doppelten Buchführung (im Gegensatz zur Einnahmenüberschussrechnung) nicht ordnungsgemäß (auch der Ausdruck der Tabellen kann das nicht ändern). Daher ist die Vorlage für die Einnahmenüberschussrechnung in Ordnung. Für die Finanzbuchhaltung ist die Tabelle dennoch ein geniales Tool und Hilfe, denn wir haben eine einfache Lösung für Sie zum Festschreiben der Daten entwickelt: Die online Buchhaltung (s.u.). Ob Sie eine Doppelte Buchhaltung und Bilanz erstellen müssen, können Sie hier nachlesen ...

Die Buchhaltungsdaten müssen bei Buchführungspflicht daher festgeschrieben werden. Das können Sie auf unterschiedliche Weise machen:

  1. Sie geben Ihre ausgefüllte Excel-Tabelle mit Ihnren Buchhaltungsdaten regelmäßig einem Steuerberater oder
  2. Sie nutzen unsere online Buchhaltung https://ms-buchhalter.de/buchomat/. Selbstverständlich können Sie auch mit der online Version mit Ihrem Steuerberater zusammen arbeiten.

Tipp: Die Tabelle mit der Anlage EÜR wird automatisch aus Ihren Buchungen erstellt. In dem Tabellenblatt ist eine steuerrechtliche Hilfe enthalten, so dass Sie entsprechend kontieren können. Die Anlage EÜR können Sie dann online über ELSTER an das Finanzamt senden.


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