Konsolidierung |
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Konsolidierung heißt Zusammenlegung. Wenn Sie z. B. mehrere Unternehmen mit verschiedenen Erlösarten haben, sind Sie oftmals vom Finanzamt verpflichtet, für jede Firma eine einzelne Überschussrechnung abzugeben. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss aber oft konsolidiert abgegeben werden. (MS-Buchhalter kann die Berichte aller Unternehmen für Sie problemlos zusammenlegen, wenn Sie sich in derselben Datei befinden.)
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