Verwalten der Steuersätze

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    Verwaltung / Steuersätze

 

Hier richten Sie die für die Buchungen notwendigen Steuersätze ein. Die einzelnen Felder bedeuten:

 

Bezeichnung

Die Bezeichnung, wie sie in der Buchungseingabemaske oder in den Listen erscheint.

 

Erläuterung

Ein nur hier sichtbarer Hinweis als nähere Erklärung.

 

Steuerkonto

Das Steuerkonto, auf das die Steuer gebucht werden soll. (Eigentlich sind Buchungen mit Steuersatz Splitbuchungen).

 

2. Steuerkonto

Das 2. Steuerkonto, auf das der Betrag zusätzlich gebucht werden soll. Dies ist nur bei Steuersätzen für innergemeinschaftlichen Erwerb und bei §13b UStG notwendig.

 

1. Steuersatz

Hier geben Sie den 1. Steuerprozentsatz in Prozent ein.

 

1. Eigenanteil

Hier geben sie normalerweise nichts weiter ein. Dieser Punkt wird nur bei Spezialfällen benötigt, wenn nur ein Teil der Steuer abzugsfähig ist.

 

1. Steuerschlüssel

Der Steuerschlüssel wird für z. B. für Import, Export benötigt und entspricht dem DATEV®-Steuerschlüssel.

 

1. Gültig ab

Da sich Steuersätze ändern können (z. B. 16% auf 19%) sind diese manchmal belegdatumsabhängig. Hier können Sie ein Datum, ab wann dieser Steuersatz gültig sein soll, eingeben.

 

Individuell

Individuell bedeutet, dass der Steuersatz, das Konto dem Anwender "gehört". Er darf nicht durch das Programm automatisch geändert werden.

 

 

Die weiteren Felder beziehen sich auf den zweiten Steuerprozentsatz.