Verwalten der Steuersätze |
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Zu erreichen über Menü: Verwaltung / Steuersätze
Hier richten Sie die für die Buchungen notwendigen Steuersätze ein. Die einzelnen Felder bedeuten:
Bezeichnung Die Bezeichnung, wie sie in der Buchungseingabemaske oder in den Listen erscheint.
Erläuterung Ein nur hier sichtbarer Hinweis als nähere Erklärung.
Steuerkonto Das Steuerkonto, auf das die Steuer gebucht werden soll. (Eigentlich sind Buchungen mit Steuersatz Splitbuchungen).
2. Steuerkonto Das 2. Steuerkonto, auf das der Betrag zusätzlich gebucht werden soll. Dies ist nur bei Steuersätzen für innergemeinschaftlichen Erwerb und bei §13b UStG notwendig.
1. Steuersatz Hier geben Sie den 1. Steuerprozentsatz in Prozent ein.
1. Eigenanteil Hier geben sie normalerweise nichts weiter ein. Dieser Punkt wird nur bei Spezialfällen benötigt, wenn nur ein Teil der Steuer abzugsfähig ist.
1. Steuerschlüssel Der Steuerschlüssel wird für z. B. für Import, Export benötigt und entspricht dem DATEV®-Steuerschlüssel.
1. Gültig ab Da sich Steuersätze ändern können (z. B. 16% auf 19%) sind diese manchmal belegdatumsabhängig. Hier können Sie ein Datum, ab wann dieser Steuersatz gültig sein soll, eingeben.
Individuell Individuell bedeutet, dass der Steuersatz, das Konto dem Anwender "gehört". Er darf nicht durch das Programm automatisch geändert werden.
Die weiteren Felder beziehen sich auf den zweiten Steuerprozentsatz. |