Anlagenverwaltung (Anleitung)

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Allgemein

Anlagen sind Wirtschaftsgüter (WG), die nicht sofort als Ausgaben geltend gemacht werden dürfen, sondern deren Wert über die Nutzungsdauer Jahr für Jahr abgeschrieben wird. Die Nutzungsdauer können Sie auf sogenannten AfA-Tabellen, die sie z. B. auf www.bundesfinanzministerium.de finden, ersehen.

 

Welche WG gibt es?

Es gibt momentan in etwa folgende Abstufungen:

1.WG bis 250,- EUR (ab 2018) werden einfach als Ausgabe behandelt (SKR03 4985 Werkzeuge und Kleingeräte).
2.Sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können im Anschaffungsjahr bis 800,- EUR (ab 2018) sofort abgeschrieben werden.
3.Ab 2018 können GWG (bzw. GWG II) im Wert ab 251,- EUR bis 1000,- EUR in einem Anlage-Pool pro Jahr mit 20% abgeschrieben werden.
4.GWG ab 801,- EUR (ab 2018) können auch entsprechend der AfA-Tabellen abgeschrieben werden.
5.WG über 1000,- werden entsprechend der AfA-Tabellen abgeschrieben.

 

Vorgehen

1.Eine Anlage wird nicht als Ausgabe behandelt, sondern auf einem erfolgsneutralen Anlagekonto aktiviert (gebucht).
2.Nun wird von diesem neutralen Anlagekonto am Ende des Jahres 31.12 oder bei Sonderabschreibungen etc. auf ein Ausgabenkonto abgeschrieben (der Wertverfall als Ausgabe geltend gemacht).

 

 

Eine Anlage in MS-Buchhalter erstellen und am Ende des Jahres abschreiben

1.Erstellen Sie die Anlagebuchung. Im Einsteigermodus geben Sie im Feld Konto der Buchungseingabemaske statt eines Ausgabenkontos ein Anlagekonto ein (z.B. 210/440 Maschinen) und buchen sonst so, als würden Sie eine Ausgabe tätigen. Alle anderen buchen mit dem entsprechendem Gegenkonto.
2.Selektieren Sie die nun erhaltene Buchung im Buchungsstapel und betätigen Sie die Schaltfläche AfA (neu). Nun erscheint der Dialog Anlage im Detail, wo Sie die entsprechenden Einstellungen vornehmen können und sich dann die AfA-Buchungen, die am Ende jeden Jahres zu buchen sind, automatisch generieren lassen können. Durch die Anlagenverwaltung werden zwar die AfA-Buchungen erzeugt, aber noch nicht in die Finanzbuchhaltung übertragen. Die Anlagenverwaltung erzeugt nur die Berichte: Anlagenspiegel und AfA-Pläne.
3.Eine Übernahme der AfA-Buchungen in den Stapel der Finanzbuchhaltung ist aber im Dialog Anlagenverwaltung über die Schaltfläche: Automatische AfA-Buchungen der AV in die FiBu übernehmen möglich (dies wird normalerweise kurz vor dem Jahresabschluss gemacht).

 

Eine Anlage für vorherige nicht existierende Buchungsjahre erstellen

Wenn Sie mit MS-Buchhalter beginnen, haben Sie eventuell schon Anlagen, die sie übernehmen möchten.

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

1.Erstellen Sie im aktuellen Jahr mit der Buchungseingabemaske taggenau die entsprechende aber hier nur provisorische Anlagebuchung und erzeugen Sie eine Anlage, wie es schon im vorherigen Absatz beschrieben wurde.
2.Nun Ändern Sie Im Dialog Anlage im Detail das Buchungsjahr der Anlage und drücken dann die Schaltfläche Aktualisieren.
3.Löschen Sie zum Schluss die nur provisorisch angelegte Buchung wieder aus dem Buchungsstapel.

 

GWG II Pool erstellen (1) und Anlagen in den Pool buchen (2) (ab 2008)

1.Gehen Sie genau so vor wie beim normalen Erstellen einer Anlage. Benutzen Sie aber das Anlagekonto 485/675 GWG 150,- bis 1000,- Sammelposten und im Dialog Anlage im Detail das Konto 4862/6264 Abschreibung auf GWG Sammelposten als AfA-Konto. Ändern Sie dort nun die Bezeichnung der Anlage in GWG II Sammelposten 2008, wählen als Nutzungsdauer GWG II (Pool) und drücken dann die Schaltfläche aktualisieren.
2.Wenn Sie nun einen weiteren Gegenstand in den GWG II Pool einbringen möchten, erstellen Sie wieder wie bei 1. eine weitere Anlagebuchung mit dem Konto 485/675 drücken aber nun nicht die Schaltfläche AfA (neu) sondern den Pfeil daneben und wählen dort Zuschreibung/GWG II (Pool). Wählen Sie im nun erscheinenden Dialog die Anlage GWG II Sammelposten 2008 aus.

 

 

Änderung der Abschreibungsbeträge (z. B. für Sonder-AfA/Sonderabschreibung)

1.Gehen Sie genau so vor wie beim normalen Erstellen einer linearen Anlage und klicken Sie Aktualisieren.
2.Wählen Sie nun AfA-Art Individuell und klicken erneut Aktualisieren.
3.Jetzt lassen sich in der Liste Abschreibungen die AfA-Beträge editieren (einmal mit der Maus klicken). Sie können dort nun die gewünschten Werte per Hand eingeben. Drücken Sie zum Abschluss wieder Aktualisieren und sehen Sie nach ob 0,00 als letzter Restbuchwert angezeigt wird. Wenn nicht korrigieren Sie die Werte entsprechend.
4.Klicken Sie Ok.

 

Selbstverwalten von Anlagen

Sie können die Abschreibung der Anlagen auch selbst vornehmen und verwalten. Schalten Sie dazu nach dem Anlegen einer Anlage im Dialog Anlage im Detail die AfA-Automatik aus (AfA-Buchungen automatisch generieren abwählen) und drücken dann die Schaltfläche aktualisieren. Abschreibungsbuchungen buchen Sie ganz normal in der Finanzbuchhaltung. Diese Buchungen können Sie nun über den Pfeil neben der Schaltfläche AfA (neu), indem Sie Abschreibung (selbst verwaltet) wählen, der Abschreibungsliste in der Anlagenverwaltung hinzufügen.

 

Entnahme von Anlagen

Die Entnahme von Anlagen geschieht über die Schaltfläche Anlagenabgang im Dialog Anlagenverwaltung. Im nun erscheinenden Dialog Anlagenabgang setzen Sie zuerst das Datums des Abgangs und ermitteln über die Schaltfläche Restbuchwert ermitteln den Restbuchwert der Anlage (nur wenn das Anlagegut noch nicht voll abgeschrieben ist). Entscheiden Sie dann, ob es sich um einen Anlagenabgang mit Gewinn oder Verlust handelt oder um eine Verschrottung etc. und wählen dies in der entsprechenden Box aus. Bei einem Anlagenabgang mit Gewinn wählen Sie im Anlagenabgangskonto ein Anlagenabgangskonto mit Buchgewinn (SKR03 2315-2317). Und bei Buchverlust als Anlagenabgangskonto ein Anlagenabgangskonto mit Buchverlust (SKR03 2310-2312). Bei Verschrottung oder ähnlichem wählen Sie ein entsprechendes Abschreibungskonto (wie z. B. SKR03 4840). Damit ist die Entnahme der Anlage abgeschlossen. Sie können nun die Entnahmebuchung im Dialog Anlagenverwaltung mittels der Schaltfläche Automatische AfA-Buchungen der AV in die FiBu übernehmen in den Buchungsstapel generieren.

 

Falls Sie die Anlage verkauft haben sollten, muss in der Finanzbuchhaltung auch noch der Ertrag gebucht werden und zwar bei Gewinn auf einem Erlöskonto Verkauf von Anlagen mit Gewinn (z. b. SKR03 8820 Erlöse auf Verkauf von Sachanlagen USt. 19% bei Buchgewinn) und bei Verkauf mit Verlust auf ein Erlöskonto Verkauf von Anlagen mit Verlust (z. b. SKR03 8801 Erlöse auf Verkauf von Sachanlagen USt. 19% bei Buchverlust).